Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben – doch viele Eigentümer wissen nicht, welchen sie benötigen oder wo sie ihn beantragen können. WEESTATES übernimmt das für Sie, damit Ihre Immobilie rechtssicher vermarktet werden kann.
DER ENERGIEAUSWEIS IST...
- Gesetzliche Pflicht
– Ohne gültigen Energieausweis drohen Bußgelder und Verzögerungen im Verkaufs- oder Vermietungsprozess. - Wichtige Information für Interessenten
– Käufer und Mieter möchten wissen, mit welchen Energiekosten sie rechnen müssen. - Vertrauen und Transparenz
– Ein professionell erstellter Energieausweis unterstreicht die Seriosität des Angebots.
WAS WIR FÜR SIE ÜBERNEHMEN
- Prüfung, welcher Energieausweis erforderlich ist (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis).
- Koordination mit zertifizierten Energieberatern, die den Ausweis fachgerecht erstellen.
- Schnelle und unkomplizierte Bereitstellung, damit Ihre Immobilie ohne Verzögerung vermarktet werden kann.
Mit WEESTATES ist Ihr Energieausweis kein Hindernis, sondern eine Selbstverständlichkeit. Wir kümmern uns um die Details, damit Sie sich ganz auf den Verkauf oder die Vermietung konzentrieren können.
Lassen Sie uns den Energieausweis für Ihre Immobilie professionell organisieren.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen, die sich in ihrer Aussagekraft unterscheiden. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchswerten für Heizung und Wasser aus den Abrechnungsperioden der letzten drei Jahre und ist daher stark vom individuellen Nutzerverhalten geprägt. Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einem technischen Gutachten, das den Zustand der Bausubstanz, der Fenster und der Anlagentechnik bewertet und einen theoretischen Energiebedarf errechnet.
Als Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als 4 Wohneinheiten können Sie zwischen beiden Varianten wählen. Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder mindestens der Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten oder das Haus durch nachträgliche Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde. Für alle anderen Immobilien ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Sollten Sie nicht sicher sein, welchen Ausweis Sie benötigen, beraten wir Sie gerne.
Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten für den Energieausweis, was meist der Eigentümer der Immobilie ist. In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist es Aufgabe des Hausverwalters, einen gültigen Energieausweis für das gesamte Haus vorzuhalten, und die Kosten werden von allen Eigentümern anteilig getragen.
Auch beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung ist ein Energieausweis erforderlich. Der Energieausweis wird jedoch nicht spezifisch für eine einzelne Wohnung erstellt, sondern immer für das gesamte Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet. Das bedeutet, dass beim Verkauf einer Erdgeschosswohnung und dem Verkauf einer Dachgeschosswohnung im selben Gebäude jeweils derselbe Energieausweis gilt, obwohl der Energieverbrauch in beiden Wohnungen sehr unterschiedlich sein kann.